Unter Erster Hilfe versteht man alle Hilfeleistungen, die bei Notfällen bis zum Beginn der ärztlichen / rettungsdienstlichen Behandlung zu leisten sind. Erste Hilfe soll aber nicht die ärztliche Hilfe ersetzen.

Erste Hilfe bedeutet u.a.

  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen
  • Den Verletzten vor zusätzlichen Schädigungen und Gefahren bewahren
  • Die Schmerzen durch sachgerechte Lagerung oder andere Hilfeleistung lindern
  • Den Verletzten betreuen und trösten
  • Einen Notruf veranlassen


Aufgaben des Ersthelfers:

Durch das Notfallgeschehen kommt es bei den Betroffenen und Personen in der Umgebung häufig zu unüberlegtem Verhalten. Deshalb ist es wichtig dass der Ersthelfer versucht, durch

  • Ruhe
  • sicheres Auftreten und umsichtiges Handeln
  • beruhigenden Zuspruch

auf die Betroffen und Umherstehenden einzuwirken, um damit weitere Schäden zu verhindern. Er hilft auch, wenn er unbedachtes und/oder falsches Eingreifen Dritter verhindert. Um zielstrebig handeln zu können muss ein Ersthelfer beim “Auffinden einer Person” zunächst erkennen was geschehen ist und überlegen, welche Gefahren drohen. Über die Vielzahl der möglichen Maßnahmen gibt das nächste Kapitel einen Überblick

In jedem Falle NOTRUF nicht vergessen!!!!